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Alltagsbegleiter Dehnicke GmbH

Töpfermarkt 9
15936 Dahme/Mark
+49 35451 949 070
kontakt@alltagsbegleiter.info

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Registergericht: Amtsgericht Potsdam
Registernummer: HRB 35928
Geschäftsführerin: Colin Dehnicke

UID gemäß § 27 UStG: DE 351931042

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HRB 35928
Colin Dehnicke

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Werbeagentur Paul Weber

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Leistungen

Der Dienstleister erbringt Leistungen zur Unterstützung im Alltag (Entlastungsleistungen).

§ 2 Grundlagen der Vergütung

(1) Das Entgelt der Leistung beträgt 31,25 Euro pro Stunde.
(2) In der Zeit zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen erhalten die eingesetzten Angestellten des Dienstleisters den gesetzlich erforderlichen Lohnzuschlag. Einsätze in oben genanntem Zeitraum werden aus diesem Grund mit dem 1,5-fachen Satz der erbrachten Leistung in Rechnung gestellt.
(3) Fahrtzeit und -kosten sind im Rechnungsbetrag enthalten.

§ 3 Abrechnung der Leistungen

(1) Der Dienstleistende erstellt bei jedem Einsatz einen Beleg, auf dem der Leistungszeitraum dokumentiert ist. Die Leistungsnehmerin/der Leistungsnehmer hat die Angaben auf dem Beleg zu kontrollieren und zu bestätigen.
(2) Der Dienstleister reicht die Rechnung bei dem zuständigen Sozialleistungsträger ein. Hierfür benötigt der Dienstleister eine unterschriebene Abtretungserklärung.
(3) Mehrleistungen, die über den Leistungsanspruch der Pflegesachleistungen nach § 36 und den Entlastungsleistungen nach § 45a und 45 b des SGB XI hinausgehen, werden von der Leistungsnehmerin/dem Leistungsnehmer selbst getragen und werden von dem Dienstleister privat in Rechnung gestellt.

§ 4 Leistungserbringung

Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden vom Dienstleister durch fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal erbracht. Im Rahmen seiner Personalausstattung stellt der Dienstleister größtmögliche Kontinuität sicher, damit die Leistungsnehmerin/der Leistungsnehmer von möglichst wenigen Mitarbeitern betreut wird. Die Leitung des Dienstleisters bestimmt die Personen, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen eingesetzt werden. Die angemessenen Wünsche der Leistungsnehmerin/des Leistungsnehmers werden dabei berücksichtigt.

§ 5 Mitwirkungs-verpflichtung

Wird ein vereinbarter aber nicht in Anspruch genommener Einsatz von der Leistungsnehmerin/dem Leistungsnehmer nicht spätestens 24 Stunden vor dem Einsatzzeitpunkt abgesagt, kann der Dienstleister 50% der für den Einsatz der ursprünglich anfallenden Einsatzvergütung in Rechnung stellen.

§ 6 Datenschutz und Schweigepflicht

(1) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dienstleisters sind zur Verschwiegenheit sowie zur Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet.
(2) Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Dienstleistung ist die Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten notwendig. Die Leistungsnehmerin/der Leistungsnehmer stimmt dem zu, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Eine Entbindung der Schweigepflicht kann nur im Einzelfall und durch den Mandanten erfolgen.

§ 7 Beendigung, Kündigung,
Ruhen des Vertrages

(1) Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet durch Kündigung oder Tod der Leistungsnehmerin/des Leistungsnehmers
(2) Die Leistungsnehmerin/der Leistungsnehmer kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen
(3) Der Dienstleister kann den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.
(4) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.

§ 8 Haftung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dienstleisters haften gegenüber der Leistungsnehmerin/dem Leistungsnehmer nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Dienstleister stellt sicher, dass die erforderlichen Versicherungen in ausreichender Höhe abgeschlossen sind.

§ 9 Vertragsaus-händigung/Unterschrift

Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung des Vertrages nebst Anlagen.